AGB CATLANTE CATAMARANS – Handelsregister Nanterre – Siret 451 543 730 00043 – V-57 03/11/2025
Präambel
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Beförderungsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf der Seebeförderung, die von der Gesellschaft CATLANTE CATAMARANS in ihrer Eigenschaft als Beförderer von Passagieren auf einem von CATLANTE CATAMARANS betriebenen Schiff erbracht wird.
Sie werden in Anwendung der Bestimmungen des Transportgesetzes (Code des Transports, Artikel L.5420-1 bis L.5421-12), des Londoner Übereinkommens vom 19. November 1976, geändert durch das Protokoll von 1996, des Athener Übereinkommens vom 13. Dezember 1974, geändert im Jahr 2002 und in Europa eingeführt durch die Verordnung 392/2009 des Parlaments und des Rates, veröffentlicht.
Die AGB werden dem Passagier vor dem Kauf seiner Beförderung klar und verständlich zur Kenntnis gebracht und sind auf unserer Website zugänglich.
Sie können geändert werden und gelten für jede Buchung ab ihrer Veröffentlichung. Der Vertrag kann spezifische Bedingungen enthalten, die von diesen AGB abweichen (Dienstleistungen, Verpflegung usw.). Es wird davon ausgegangen, dass der Passagier die AGB mit seiner Buchung der Beförderung und seiner Einschiffung auf dem Schiff endgültig akzeptiert hat.
In Anwendung der Artikel L. 221-28-12°, L. 221-2-5° und 9° des Verbrauchergesetzbuches (Code de la Consommation) ist das Widerrufsrecht gemäß Artikel L 121-21 ff. desselben Gesetzbuches in Bezug auf Fernabsatzverträge nicht auf Beherbergungs-, Beförderungs-, Verpflegungs- und Freizeitdienstleistungen anwendbar, die für bestimmte Zeiträume oder zu bestimmten Daten erbracht und auf der Website oder telefonisch bestellt werden.
1. Definitionen :
CATLANTE CATAMARANS oder CATLANTE : SAS mit einem Kapital von 936.300 Euro, eingetragen im RCS von Nanterre unter der Nummer 451 543 730, mit Sitz in 1 rue Royale, Les Bureaux de la Colline 92210 SAINT-CLOUD.
Bordkarte (Carte d’embarquement) : auf den Namen des Passagiers ausgestelltes Dokument, das per E-Mail an den Passagier gesendet wird, die Details der Kreuzfahrt enthält und die Einschiffung auf dem Schiff ermöglicht;
Verkaufs- und Beförderungsbedingungen (Conditions de Vente et de Transport) : das vorliegende Dokument, das die Bedingungen festlegt, unter denen CATLANTE einen Beförderungsvertrag mit dem Passagier abschließt und diesen gemäß der im Vertrag vorgesehenen indikativen Reiseroute befördert;
Vertrag oder Beförderungsvertrag (Contrat ou Contrat de transport) : auf einem dauerhaften Datenträger zugängliches Dokument, das die jeweiligen Verpflichtungen von CATLANTE und des Passagiers bestätigt;
Kreuzfahrt (Croisière) : die gemäß dem Vertrag vorgesehene indikative Reiseroute;
Schiff (Navire) : bestehend aus dem Schiff und seinen Beibooten, die von CATLANTE betrieben und für die Durchführung der Beförderung verwendet werden;
Passagier (Passager) : jede Person, die den Vertrag abgeschlossen hat und/oder die im Vertrag vorgesehene Beförderung in Anspruch nimmt;
Passagezeitraum (Période de passage) : der Zeitraum, in dem sich der Passagier während der Beförderung an Bord des Schiffes befindet, wie im Athener Übereinkommen definiert, und der mit der Einschiffung des Passagiers auf dem Schiff im Abfahrtshafen beginnt und mit der Ausschiffung des Passagiers im Ankunftshafen gemäß den Angaben im Vertrag endet;
Leistung (Prestation) : Die Art oder Kategorie des Schiffes, seine Besonderheiten, die erbrachten Dienstleistungen, die Zusammensetzung der Besatzung, wie im Vertrag erwähnt;
Beförderung (Transport) : siehe Passagezeitraum;
Beförderer oder Reeder (Transporteur ou Armateur) : CATLANTE CATAMARANS.
1. Buchungsbedingungen
Der Passagier kontaktiert CATLANTE unter der auf der Website angegebenen Nummer 01 55 20 90 90, oder der Passagier wird von Catlante nach einer Angebotsanfrage auf der Website oder nach Zahlung der ersten Anzahlung auf der Website kontaktiert.
Er erhält den zu unterzeichnenden Vertrag per E-Mail. Auch wenn der Vertrag nicht physisch oder elektronisch unterzeichnet wird, gilt die Zahlung der im Vertrag festgelegten Anzahlung als Abschluss des Vertrages mit Annahme der AGB.
2. Preise und Zahlungsbedingungen :
Bei Vertragsunterzeichnung zahlt der Passagier :
- Eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises der Kreuzfahrt Spätestens 60 Tage vor der Abreise zahlt der Passagier :
- Den Restbetrag von 70% des Gesamtpreises der Kreuzfahrt sowie die Zielgebietskosten
Bei Zahlungsverzug sind zusätzlich zu den fälligen Beträgen 0,3 % pro Verzugstag ab dem Fälligkeitsdatum zu zahlen. Ein Zahlungsverzug von mehr als 15 Kalendertagen führt zum Verlust der Frist und macht alle noch ausstehenden Beträge sofort fällig.
Sollte der Passagier eine fällige Zahlung gemäß dem Vertrag nicht leisten, betrachtet der Reeder den Vertrag 7 Tage nach einer Mahnung per E-Mail oder, bei Nichtzahlung 14 Tage nach dem Fälligkeitsdatum, als vom Passagier gekündigt. In einem solchen Fall behält CATLANTE alle bereits vor der Vertragsauflösung geleisteten Zahlungen ein und kann die entsprechenden Stornogebühren in Rechnung stellen. Die Zahlung des Restbetrags bei der Einschiffung wird nicht akzeptiert.
Der Preis der Kreuzfahrten beinhaltet, sofern auf dem Bestellformular und im Vertrag nichts anderes angegeben ist:
- Die Bereitstellung und Wartung des Schiffes,
- Die Gehälter und Sozialabgaben der Besatzung,
- Die Versicherungen des Schiffes und die Berufshaftpflicht des Reeders,
- Treibstoffe, Öl und Verbrauchsmaterialien des Schiffes,
- Die 3 Mahlzeiten/Tag und die erwähnten alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränke (kein Frühstück oder Mittagessen an den Tagen der Einschiffung, kein Mittag- oder Abendessen an den Tagen der Ausschiffung).
- Die Zielgebietskosten: Zusätzlich zum Preis der Kreuzfahrt müssen die Passagiere die pauschalen und obligatorischen „Zielgebietskosten“ entrichten, deren Höhe auf der Bestellung angegeben ist und die Kosten wie Kurtaxen, Umweltabgaben, Tourismusabgaben, Hafengebühren, Clearances, Ergänzungen von frischen Produkten während der Kreuzfahrt, Trinkgelder für das Hilfspersonal in den Häfen und Ankerplätzen umfassen... Sie sind zum Zeitpunkt der Zahlung des Restbetrags fällig und werden im Falle einer Stornierung der Kreuzfahrt erstattet.
Da die Zielgebietskosten auf den Angeboten und in den Verträgen der Passagiere sehr klar angegeben sind, wird der Reeder keinen Passagier einschiffen, der sich weigert, den Betrag im Voraus zu bezahlen.
Da die Zielgebietskosten pauschal sind, kann den Passagieren kein Aufpreis berechnet werden, und es erfolgt keine Rückerstattung, außer im Falle der Nicht-Einschiffung des Passagiers. Die Einzelheiten der Ausgaben können nicht mitgeteilt werden. Um sich an Änderungen der lokalen Abgaben anzupassen, kann der Betrag der Zielgebietskosten um maximal 10% des ursprünglichen Betrags variieren.
Der Preis beinhaltet nicht, sofern auf dem Bestellformular und im Vertrag nichts anderes angegeben ist:
- Die optionalen persönlichen Versicherungen der Passagiere: Stornierung, Krankheit, Unfälle, Rückführung, Gepäck oder persönliche Gegenstände (Verlust, Beschädigung und Diebstahl), medizinische Kosten, Unfälle und Tod, Rechtsschutz, Stornierung ihrer Flugtickets oder anderer Transportmittel, Folgen einer Verspätung...,
- Flugtickets, Transfers oder andere Transportmittel der Passagiere von ihrem Ausgangspunkt zum Einschiffungshafen und zurück,
- Persönliche Ausgaben an Land jeglicher Art und Telekommunikationskosten auf See,
- Andere Kosten, die vor Ort oder im Voraus zu bezahlen sind und gegebenenfalls auf dem Bestellformular aufgeführt sind.
3. Stornierung / Änderung
Die bestellten Leistungen unterliegen ausschließlich den Stornierungs- und Änderungsbedingungen, die in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen sind, da der Vertrag keinem Widerrufsrecht unterliegt (siehe Präambel).
Die Unterzeichnung eines Angebots-/Bestellformulars, die Bestätigung per E-Mail oder die Zahlung einer ersten, auch teilweisen, Anzahlung bindet den Passagier sofort und endgültig, der nur unter den folgenden Bedingungen stornieren kann.
Im Falle einer Stornierung durch den Passagier, unabhängig vom Grund, sind die folgenden Stornogebühren fällig (in Prozent des Gesamtpreises der Reise ohne Zielgebietskosten, in Werktagen vor dem Abreisedatum) :
- Bis zu 5 Tage nach dem Datum der Buchungsbestätigung: keine Stornogebühren
- Nach diesen 5 Tagen und bis zu 180 Tage vor dem Abreisedatum: 25%
- von 179 bis 60 Tage : 40%
- von 59 bis 30 Tage: 75%
- von 29 Tagen vor der Abreise bis zur Abreise: 100% des Preises der Reise.
Im Falle einer Datumsänderung, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und einer möglichen Preisanpassung, sind die folgenden Gebühren fällig, in Betrag oder in Prozent des Gesamtpreises der Kreuzfahrt, in Werktagen :
- von der Buchung bis 366 Tage vor der Abreise : 70 €/Passagier,
- von 365 bis 180 Tage : 10%,
- von 179 bis 90 Tage : 25%,
- von 89 bis 45 Tage : 50%
- Weniger als 45 Tage vor der Abreise fallen für die Änderung die Gebühren einer Stornierung an.
Jede Stornierungs- oder Änderungsanfrage muss per Einschreiben an die Adresse des Firmensitzes von CATLANTE CATAMARANS gesendet werden: 1, rue Royale, Les Bureaux de la Colline 92210 SAINT-CLOUD oder per E-Mail an die Adresse contact@catlante.com, wobei im Falle einer Änderung das/die gewünschte(n) Datum/Daten anzugeben ist/sind. Änderungsanfragen können, sofern sie durchführbar sind, nur berücksichtigt werden, wenn der Passagier seine Zahlungen strikt aktuell geleistet hat. Es wird nur eine Datumsänderung pro Bestellung gewährt.
Wenn die Änderung unmöglich ist, wird die Anfrage als Stornierung unter den oben genannten Gebührenbedingungen betrachtet.
Das Nichterscheinen des Passagiers zur Einschiffung oder die Ablehnung der Einschiffung durch den Passagier wird als Stornierung durch den Passagier am Abreisetag betrachtet.
Im Falle einer Buchung, die vom Passagier durch die Zahlung einer Anzahlung auf irgendeine Weise (per Kreditkarte, Scheck, Überweisung, Urlaubsscheck, Bargeld...), die CATLANTE CATAMARANS erhalten hat, bestätigt wurde, obwohl die Kreuzfahrt nicht mehr verfügbar ist, wird die Anzahlung unverzüglich zurückerstattet. Der Kunde kann keinen Anspruch auf Entschädigung jeglicher Art geltend machen.
4. Formalitäten
Der Passagier ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Reiseunterlagen, des Reisepasses, etwaiger Visa, Reiseberechtigungen und Impfbescheinigungen, die in den Anlaufhäfen und im Ankunftshafen des Schiffes für ihn selbst und die ihn begleitenden Personen erforderlich sein können, entsprechend den Vorschriften der angelaufenen Länder, insbesondere für Passagiere mit Nationalitäten außerhalb des Schengen-Raums oder für Kinder (es wird daran erinnert, dass Kinder ihren eigenen Reisepass haben müssen). Einige Länder sind sehr anspruchsvoll in Bezug auf die Begleitung von Minderjährigen und die für ihre Zulassung erforderlichen Dokumente. Die Eltern müssen die erforderlichen Dokumente bei den zuständigen Behörden überprüfen.
Bei internationaler Fahrt muss der Passagier dem Reeder spätestens 15 Tage vor der Abreise eine Fotokopie der Reisepässe aller im Vertrag vorgesehenen Passagiere zukommen lassen, um die Ausreiseerklärungen (Déclarations de Sortie de Territoire) vorzubereiten und Verzögerungen bei der Einschiffung zu vermeiden. Die Bereitstellung einer Kopie der Reisepässe entbindet den Passagier nicht von seiner Verantwortung für die Einhaltung der administrativen Anforderungen. Bei fehlenden konformen Dokumenten, da der Reeder die Ausreiseinformationen im Voraus an die Grenzpolizei und den Zoll übermittelt, riskiert der säumige Passagier eine Geldstrafe, eine administrative Zurückhaltung oder ein Einschiffungsverbot.
Der Passagier muss bei der Buchung die Anwesenheit von Kindern unter 12 Jahren oder Passagieren unter 40 kg (kostenlose Bereitstellung der obligatorischen speziellen Rettungswesten durch den Reeder) und vor der Anmeldung von gebrechlichen oder behinderten Personen oder etwaigen Gesundheitsrisiken melden, andernfalls kann die Einschiffung ohne Rückerstattung oder Entschädigung verweigert werden.
Jeder Reisende ist persönlich verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die vor der Abreise erforderlich sind. Der Beförderer kann die Einschiffung des Reisenden ablehnen, der kein Dokument vorweist, das ihn zur Ausschiffung am Ankunftspunkt und an den geplanten Zwischenstopps berechtigt.
Die administrativen und sanitären Formalitäten müssen auf Kosten und Initiative des Passagiers erledigt werden. Im Falle der Unmöglichkeit der Einschiffung aufgrund der Nichterfüllung der Formalität oder der Nichtvorlage der erforderlichen Dokumentation ist keine Rückerstattung möglich.
Im Rahmen der Kontrolle eines Seuchenrisikos können der Beförderer und/oder der Kapitän und die Besatzung und/oder jede lokale Gesundheitsbehörde dem Passagier einen Gesundheitsfragebogen sowie gegebenenfalls einen Screening-Test vor oder während der Einschiffung oder Ausschiffung, einschließlich während der Zwischenstopps, auferlegen. Die Kosten für Screening-Tests trägt der Passagier.
5. Personen mit eingeschränkter Mobilität
Passagiere, deren Mobilität vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt ist und die eine spezielle Behandlung oder Unterstützung benötigen, müssen den Beförderer schriftlich zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage oder sobald der Passagier Kenntnis von seiner Behinderung erhält, falls diese nach der Buchung eintritt, spätestens jedoch 30 Tage vor der Einschiffung, informieren.
Der Beförderer kann ein ärztliches Attest verlangen, das die Eignung des Passagiers zur Teilnahme an der Kreuzfahrt bescheinigt (Muster auf Anfrage).
Catlante bewertet von Fall zu Fall die Durchführbarkeit der Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung aus Sicherheitsgründen und aufgrund der Konstruktion der Schiffe (Einschiffung per Beiboot, Ankerplätze, Überwindung von Hindernissen).
Spezifischer Kontakt: pmr@catlante.com — Antwort innerhalb von 10 Werktagen.
Die Catlante-Schiffe sind aufgrund technischer Einschränkungen (Zugang per Beiboot, beengte Platzverhältnisse, Fehlen von Rampen) leider nicht für die Aufnahme von Passagieren geeignet, die ausschließlich auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Personen mit teilweiser eingeschränkter Mobilität können zugelassen werden, wenn die Sicherheitsbedingungen dies zulassen, nach Bewertung durch Catlante, und unter der Bedingung, dass sie von einer Person begleitet werden, die in der Lage ist, ihnen während der Kreuzfahrt die notwendige Unterstützung zu leisten.
Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die sich aus einem Mangel an vorheriger Information oder einer nicht gemeldeten medizinischen Kontraindikation ergeben.
6. Kinder - Schwangerschaft
Schwangere Frauen, die zum Zeitpunkt der Einschiffung mehr als 29 Wochen Amenorrhoe (7. Schwangerschaftsmonat) haben, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht an Bord der Schiffe eingeschifft werden. In jedem Fall wird schwangeren Frauen, die weniger als 29 Wochen Amenorrhoe haben, empfohlen, vor der Einschiffung einen Arzt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass ihr Gesundheitszustand mit der geplanten Kreuzfahrt vereinbar ist.
Die Besatzung kann in keinem Fall eine Überwachungs- oder Kinderbetreuungsfunktion übernehmen. Der Passagier entbindet den Reeder und sein Personal von jeglicher Verantwortung bezüglich der Überwachung, die direkt und permanent von den Eltern oder anderen begleitenden Erwachsenen durchgeführt werden muss.
Kinder unter 6 Jahren und Babys dürfen nur auf exklusiv reservierten Schiffen eingeschifft werden. Im Falle von Babys (die bis zum vollendeten 1. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Ausschiffung kostenlos befördert werden), muss ihre Nahrung von den Eltern bereitgestellt und zubereitet werden. Der Reeder stellt keine speziellen Schlafgelegenheiten (Babybett, Sicherheitsnetze, Anti-Roll-Tücher...) zur Verfügung, diese müssen von den Eltern mitgebracht werden.
7. Versicherungen
Es wird den Passagieren empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen, die alle anfallenden Risiken abdeckt, insbesondere : Stornierung, Rückführung, Verlust, Beschädigung und Diebstahl von Gepäck oder persönlichen Gegenständen, medizinische Kosten, Unfälle und Tod, Rechtsschutz, Stornierung ihrer Flugtickets oder anderer Transportmittel, Folgen einer Verspätung.
Catlante bietet diese Art von Versicherung optional an; Passagiere können sich bei unserem Verkaufsservice informieren. Achtung: Die in Kreditkarten enthaltenen Versicherungen sind manchmal restriktiv und schwer durchzusetzen.
8. Bedingungen für Einschiffung und Beförderung
- Die Abfahrten sind unabhängig von der Belegung des Schiffes garantiert. Wenn die Anzahl der Passagiere zu gering ist, kann das vorgesehene Schiff manchmal durch ein anderes Schiff derselben oder einer höheren Kategorie ersetzt werden, das möglicherweise kleiner ist, aber die gleichen objektiven Elemente von Komfort und Service aufweist.
- Einschiffung : Die Bordkarten mit allen Erklärungen zur Anreise zum Schiff werden (ausschließlich per E-Mail) spätestens 3 Tage vor der Einschiffung versandt.
Der Passagier muss sich zur Einschiffung im Abfahrtshafen unter den auf der Bordkarte angegebenen Bedingungen und zur vorgesehenen Einschiffungszeit einfinden.
Die Bordkarte ist personengebunden und kann vom Passagier nicht an Dritte abgetreten werden, es sei denn, der Beförderer hat schriftlich zugestimmt.
Der Reeder ist nicht verantwortlich für die vom Passagier gewählten Transportmittel, um zu den Einschiffungshäfen zu gelangen und zu ihrem Wohnort zurückzukehren. Es wird empfohlen, ausreichende Umsteigezeiten und änderbare Transporttickets vorzusehen. Die Bereitstellung der Kabinen beginnt am Tag der Einschiffung und endet am Tag der Ausschiffung, wie im Vertrag angegeben, um die Instandsetzung des Schiffes und die Versorgung zu ermöglichen. Passagiere dürfen unter keinen Umständen vor der Einschiffungszeit an Bord des Schiffes gehen oder ihr Gepäck dort abstellen. Ebenso dürfen sie nicht nach der im Vertrag vorgesehenen Ausschiffungszeit ausschiffen. Der Reeder verfügt über keine Gepäckaufbewahrung.
Bei zu spätem Erscheinen zum Einschiffungstermin muss der Kapitän, außer bei exklusiv reserviertem Schiff, nach einer angemessenen Wartezeit ablegen, um den anderen Passagieren keine Verspätung zuzumuten. Falls Passagiere deshalb nicht einschiffen können, ist keine Entschädigung möglich, und die eventuelle Aufholung des Schiffes, falls möglich, geht vollständig zu Lasten der betroffenen Passagiere.
Der Einschiffungshafen wird auf den Angeboten nur als Anhaltspunkt genannt. Einige Städte (z.B. Ajaccio) oder kleine Inseln (z.B. Saint Martin) haben mehrere nahe beieinander liegende Häfen. Der genaue Abfahrtsort ist immer auf der Bordkarte angegeben.
- Verpflegung : Die Hauptmahlzeiten (Mittag- und Abendessen) werden am Tisch oder in Buffetform serviert, in der Regel mit 3 Gängen (Vorspeise, Hauptgericht, Dessert oder Käse), manchmal nur 2 zum Mittagessen. Das Frühstück kann als Selbstbedienung serviert werden.
Das Bordpersonal wird sein Bestes tun, um die Kunden zufrieden zu stellen, aber der Reeder kann nicht für die Unmöglichkeit verantwortlich gemacht werden, spezielle Ernährungsbedürfnisse zu erfüllen (koscher, halal, vegetarisch, vegan, glutenfrei, medizinische Vorschriften...).
Auf bestimmten Zielen kann der Reeder jedoch versuchen, Vorkehrungen für bestimmte kleinere Anfragen zu treffen, die mindestens 30 Tage im Voraus gestellt wurden. Die Verpflegung erfolgt teilweise an Zwischenstopps: frische Produkte, Konserven, Tiefkühlkost, nicht nur lokale Produkte.
Die Versorgung ist im Preis der Kreuzfahrten inbegriffen. Nur für privatisierte Schiffe: Spezielle Versorgungsanfragen können gegen Kostenvoranschlag angeboten werden, je nach Umfang und Möglichkeiten, abhängig vom Ausgangsort der Kreuzfahrt.
- Inkludierte Getränke :
- KOMFORT-KLASSE : Weiß-, Rosé-, Rotweine, weißer und bernsteinfarbener Rum, Bier, Cocktails, Fruchtsäfte, Kaffee, Tee, Aufgüsse, Milch, Softdrinks.
- ELEGANZ-KLASSE : Weiß-, Rosé-, Rotweine, weißer und bernsteinfarbener Rum, Bier, Champagner (außer Seychellen) und 3 Spirituosen, Cocktails, Fruchtsäfte, Kaffee, Tee, Aufgüsse, Milch, Softdrinks.
- PRESTIGE-KLASSE : Weiß-, Rosé-, Rotweine, weißer und bernsteinfarbener Rum, Bier, Champagner und 6 Spirituosen, Cocktails, Fruchtsäfte, Kaffee, Tee, Aufgüsse, Milch, Softdrinks.
- Für Tafelwasser sind einige Schiffe mit einem speziellen Tank ausgestattet, der eine Wasserkühlers mit Crushed-Ice-Spender versorgt. Sofern nicht anders vereinbart, wird kein Wasser in Flaschen bereitgestellt. Obwohl die Bereitstellung von Alkohol unbegrenzt ist, unterliegt sie einem vernünftigen Gebrauch.
Die Besatzung ist verpflichtet, einer offensichtlich betrunkenen Person alkoholische Getränke zu verweigern. Aus Umweltschutzgründen kann der Reeder große Verpackungen für Getränke (Bag-in-Box, Maxi-Flaschen) bevorzugen, um Verpackungs- und Behälterabfälle zu reduzieren. In einigen Destinationen sind die Getränke „lokal“.
- Schiffskomfort : Der Reeder wird sich bemühen, die vom Passagier bei der Buchung geäußerten Wünsche im Rahmen seiner Möglichkeiten zu erfüllen.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit einer TWIN-Kabine (2 Einzelbetten) oder einer DOPPEL-Kabine kann ohne Aufpreis eine Dreibettkabine mit einem Einzelbett und einem Doppelbett bereitgestellt werden. Die Bullaugen sind so dimensioniert, dass ein Eindringen verhindert wird. Das Badezimmer besteht aus einem Waschbecken, einer Dusche (warmes und kaltes Wasser) und einer Toilette. Die sehr einfache Bedienung der Toilette wird den Passagieren bei der Ankunft von der Besatzung klar erklärt. Bei normalem Gebrauch können sie nicht verstopfen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Einführen von nicht vorgesehenen Gegenständen (Watte, Tampons, Wattestäbchen, Münzen...) eine Panne verursachen kann.
Die Kabinen sind möglicherweise nicht mit 220-V-Steckdosen ausgestattet. Den Passagieren stehen Steckdosen für Mobiltelefone, Micro-Computer, Kameras usw. im Salon zur Verfügung... Die Klimaanlage auf den damit ausgestatteten Schiffen wird innerhalb von zeitlichen Begrenzungen aktiviert, um einige Passagiere und benachbarte Schiffe nicht zu stören. In jedem Fall wird sie abends um 22 Uhr abgeschaltet.
Das Schiff wird vor jeder Einschiffung "blank" übergeben. Jede Kabine ist mit einem kleinen und einem großen Handtuch pro Passagier, einer Badematte sowie auf die Betten abgestimmter Bettwäsche ausgestattet. Einmal pro Woche wird den Passagieren ein kompletter Satz Wechselwäsche angeboten.
Auf den Kreuzfahrten der Komfort-Klasse auf den Seychellen werden keine Badetücher gestellt. Während der Kreuzfahrten der Prestige-Klasse wird die Reinigung von der Besatzung durchgeführt. Während der Kreuzfahrten der Eleganz- und Komfort-Klassen werden nur die Gemeinschaftsbereiche von der Besatzung gereinigt. Bei Privatisierungen auf der L450 erfolgt die Reinigung nur, wenn zwei Besatzungsmitglieder an Bord sind.
Da es sich um einen Katamaran handelt, ist der Platz in den Kabinen begrenzt. Daher kann jeder Passagier eine angemessene Menge an Kleidung und persönlichen Gegenständen an Bord des Schiffes mitbringen. Aus Platzgründen in den Kabinen werden dringend weiche Taschen in der Größe eines "Kabinenkoffers" anstelle von Hartschalenkoffern empfohlen.
CATLANTE empfiehlt den Passagieren, wasserdichte Beutel, insbesondere für elektronische Geräte, bei der Ein- und Ausschiffung zu verwenden. Es wird daran erinnert, dass die Passagiere für das ordnungsgemäße Schließen der Bullaugen in ihrer Kabine verantwortlich sind.
Der Beförderer lehnt jede Verantwortung für unbeaufsichtigt gelassenes Gepäck ab, für das der Passagier nicht alle notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, um Diebstahl, Verlust oder Beschädigung zu vermeiden. Der Beförderer haftet nur im Rahmen von Artikel 1953 des Zivilgesetzbuches (Code Civil) und den Bestimmungen der notwendigen Verwahrung.
Gemeinsame Ausrüstung :
Das Beiboot ist motorisiert. Es kann nur eine begrenzte Anzahl von Passagieren gleichzeitig aufnehmen.
Ein Erste-Hilfe-Kasten ist an Bord verfügbar und enthält ausschließlich Notfallprodukte, die vom Seeschifffahrtsamt (Service des Affaires Maritimes) gemäß den CE-Normen definiert sind. Es liegt in der Verantwortung der Passagiere, ihre eigenen Medikamente mitzuführen.
Masken, Flossen und Schnorchel werden gestellt, es wird den Passagieren jedoch empfohlen, ihre eigenen Flossen mitzubringen, um sicherzustellen, dass sie die richtige Größe haben; Paddle und/oder Kajak werden gemäß der Beschreibung des Schiffes bereitgestellt, mit Ausnahme jeglicher anderer Wassersportgeräte wie Bojen, Bretter... Auf den Schiffen der Prestige-Klasse können den Passagieren weitere Wassersportgeräte zur Verfügung gestellt werden.
Aus Sicherheitsgründen sind die folgenden Ausrüstungen nicht an Bord erlaubt: Kite-Surf oder Windsurfbretter. Bei Privatisierung können jedoch einige dieser Ausrüstungen unter der Voraussetzung einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von Catlante Catamarans und der Unterzeichnung einer Haftungsfreistellung durch den Kunden zugelassen werden. Tauchausrüstung, Tauchflaschen, Unterwasserjagd, Unterwasser-Scooter, motorisierte Geräte, schleppbare Bojen, Drohnen sind hingegen nicht an Bord erlaubt.
Das Angeln vom Bord aus ist unter Einhaltung der Regeln und Verbotszonen möglich. Bestimmte Arten des Fischens können eine Gefahr für die Passagiere oder die Schiffe darstellen: Befolgen Sie strikt die Anweisungen der Besatzung. Die Schiffe sind mit Schleppangeln ausgestattet, Passagiere können ihre eigene Rute mitbringen.
Funktionen der Besatzung :
- Kapitän: Führung und Verantwortung für das Schiff, Außenreinigung, Wartung und gegebenenfalls Reparaturen, administrative Formalitäten, Wache halten. Er ist verantwortlich für die Beziehungen zu den Behörden und den Passagieren in Bezug auf die Organisation der Kreuzfahrt.
- Matrose/Koch, falls im Vertrag vorgesehen: Kochen, Service, Geschirr, Versorgung, Reinigung (ausschließlich der inneren Gemeinschaftsbereiche), Wache halten.
- Kabinenpersonal / Host an Bord, falls im Vertrag vorgesehen: Reinigung der gemeinschaftlichen und privaten Bereiche, Unterstützung beim Service, Geschirr, Aufräumen der Küche.
- In den verschiedenen Dokumenten werden die Begriffe: Kapitän, Matrose, Koch, Kabinenpersonal, Host an Bord... unabhängig vom Geschlecht der betreffenden Person verwendet. In europäischen Gewässern sind die Besatzungsmitglieder beim Seeregister (Inscrits Maritimes) eingetragen und diplomiert (manchmal mit Ausnahmegenehmigungen für Matrose/Koch). Die Gesetze anderer Länder unterscheiden sich hinsichtlich der maritimen Diplome. Die lokale Gesetzgebung wird angewendet.
Verschiedenes :
- Der Reeder kann nicht für eventuelle Unterschiede oder Verzerrungen in Bezug auf Alter, Geschlecht, Sprachen zwischen den Passagieren verantwortlich gemacht werden. Bei Buchungen in Gemeinschaftskabinen akzeptiert der Reeder keine Minderjährigen und kann das Alter der Personen, die die Kabine teilen, nicht berücksichtigen.
- Auf einigen Schiffen, die keine Kabinen mit 2 Betten haben oder wenn diese nicht mehr verfügbar sind, ist es nicht möglich, eine Doppelkabine zur gemeinsamen Nutzung zu akzeptieren.
- Der Passagier ist verantwortlich für alle Beschädigungen oder den Verlust von Material, die Zahlung von Dienstleistungen (drahtlose Kommunikation oder andere), die ihm obliegen und noch geschuldet werden. Im Falle von Nachtfahrten, schlechtem Wetter, in bestimmten Ankerplätzen oder aus Sicherheitsgründen kann die Besatzung gezwungen sein, im Salon zu schlafen. Im Falle von Nachtfahrten ist die Flybridge den Passagieren untersagt. In einigen Ländern, auf bestimmten Schiffen, kann die Besatzung die Passagiere um die gelegentliche Nutzung ihres Badezimmers bitten, was ein Passagier ablehnen darf.
- Tiere sind an Bord nicht gestattet, außer mit vorheriger schriftlicher Ausnahmegenehmigung, die nur für privatisierte Schiffe gewährt wird, beschränkt auf einen Hund oder eine Katze unter 7 kg, vorbehaltlich der Gesundheitsformalitäten und lokalen Vorschriften. Gesetzlich anerkannte Assistenzhunde werden akzeptiert, vorbehaltlich der Sicherheitsbedingungen und der Vorschriften des betreffenden Landes. Ihren Besitzern wird empfohlen, sich bei den Konsulaten oder Botschaften der betreffenden Länder und den Fluggesellschaften zu informieren. Der Besitzer muss vor der Einschiffung die ordnungsgemäßen tierärztlichen Dokumente vorlegen und eine für sein Tier geeignete Rettungsweste mitführen. Im Falle der Verweigerung der Einschiffung aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bedingungen erfolgt keine Rückerstattung.
- Die Schiffe sind vollständig rauchfrei, mit Ausnahme der speziell ausgewiesenen Bereiche auf den Achterdecks des Schiffes, wenn dieses vor Anker liegt (gilt auch für E-Zigaretten).
9. Sicherheit an Bord
Die Sicherheit der Reisenden und der Besatzung hat für den Beförderer absolute Priorität.
- Die Passagiere verpflichten sich, die Sicherheitsanweisungen und Disziplinarregeln an Bord, die beim Briefing durch die Besatzung bei der Einschiffung und durch ein im Salon ausgehängtes Schild mitgeteilt werden, einschließlich der Einschränkungen des Rauchens, einzuhalten und zu befolgen. Die Passagiere müssen an allen Sicherheitsdemonstrationen und -erklärungen teilnehmen und vor der Abreise die Sicherheitsanweisungen unterzeichnen. Da die Schiffe von Zollpräferenzregelungen profitieren, dürfen keine Waren oder Versorgungsgüter an Land ausgeschifft werden.
- Den Passagieren ist es untersagt:
- Sich der „Bordordnung für fahrendes Personal“ ("Règlement intérieur navigants") des Reeders zu widersetzen.
- Ohne Genehmigung des Kapitäns Personen an Bord zu bringen oder zuzulassen, die nicht auf der Passagierliste stehen.
- Die verbotenen Teile des Aufbaus zu betreten, auch während der Stopps des Schiffes,
- Sich auf die äußeren Geländer oder andere Schutzbarrieren zu setzen, zu stellen, Gegenstände darauf abzulegen oder darüber zu klettern.
- Die nachstehend aufgeführten Gegenstände sind an Bord der Schiffe verboten (die „Verbotenen Artikel“): verbotene Betäubungsmittel/Drogen (einschließlich medizinisch verschriebenem Marihuana und jegliches Zubehör im Zusammenhang mit Drogenkonsum; dies betrifft auch Wasserpfeifen); alle Schusswaffen, einschließlich Repliken, Imitationen, neutralisierte Schusswaffen, Startpistolen und deren Komponenten; BB- oder Luftgewehre oder -pistolen; andere Projektilwaffen oder Gegenstände, die einer Schusswaffe ähneln oder als solche angesehen werden können (z.B. Paintball-Pistolen); alle Arten von Munition oder Repliken für die zuvor genannten Gegenstände; alle Arten von Sprengstoffen, Komponenten (z.B. Zünder), einschließlich Repliken von Sprengstoffen oder Geräten; Feuerwerkskörper, Leuchtraketen und pyrotechnische Produkte; Kampfsportwaffen (z.B. Shuriken-Sterne, Nunchakus); Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 3 cm/1,2 Zoll; Rasiermesser; Säbel, Sgian Dubh oder Kirpan; Harpunen oder Harpunengewehre; Armbrüste, Armbrustbolzen und Pfeile; stumpfe Waffen wie Schlagringe, Keulen, Teleskopschlagstöcke, Schlagstöcke, Gegenstände, die betäubende Substanzen enthalten (z.B. Gaswaffen, Pfefferspray, Tränengas, Phosphor, Säure und andere Chemikalien, die verletzend oder betäubend sein können); Fesselungsvorrichtungen (z.B. Handschellen, Fesseln für Beine oder Kopf); entzündliche Substanzen oder gefährliche chemische Produkte (z.B. Benzin, Brennspiritus, Farbverdünner, Feuerzeugbenzin usw.); jeder andere Gegenstand, der als Angriffswaffe hergestellt, umfunktioniert oder verwendet wird; Betäubungsgeräte (Taser und Betäubungspistolen); große Batterien mit einer Kapazität von mehr als 100 Wh (z.B. Ersatz- und externe Notbatterien); Gegenstände, die an Bord des Schiffes mitgeführt werden und nicht vom Beförderer bereitgestellt werden und ein Heizelement enthalten (z.B. Haartrockner, Glätteisen, Tauchsieder, Heizdecken, Bügeleisen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen mit Heizplatten, Reiskocher usw.); alle autonomen oder ferngesteuerten Flugobjekte, Spielzeuge oder Drohnen; Hoverboards, Jetskis, Unterwasser-Scooter, Seabob, Roller, Elektroroller oder Segways; Druckluftflaschen/Tanks, Zylinder, einschließlich Tauchflaschen, Propangasflaschen und große Aerosolkartuschen; Notfunkbaken (EPIRB), Amateurfunkgeräte, Satellitentelefone, Transformatoren, Laser und Laserpointer; alle Arten von Funk- oder Telefonstörgeräten; Samsung Note 7; Kerzen.
- Der Passagier ist in jedem Fall verantwortlich für alle Verletzungen, Verluste oder Schäden, die aufgrund der Anwesenheit von Verbotenen Artikeln in seinem Gepäck oder in seiner Kabine entstehen, ist allein für jegliche diesbezügliche Geldstrafe haftbar und muss den Beförderer von jeder Klage freistellen, die gegen ihn aufgrund der Anwesenheit der Verbotenen Artikel an Bord oder bei der Ein- oder Ausschiffung erhoben werden könnte. Die Verbotenen Artikel können jederzeit und überall vom Beförderer und/oder dem Kapitän beschlagnahmt, ausgeschifft, zerstört, ins Meer geworfen oder unschädlich gemacht werden, ohne Entschädigung und ungeachtet der Zahlung etwaiger Zerstörungskosten durch den Passagier. Wenn ein Verbotener Artikel als illegal betrachtet wird, werden die zuständigen Behörden benachrichtigt.
- An Bord wird den Passagieren außerdem empfohlen, das Aufladen ihrer batteriebetriebenen Geräte während der gesamten Nacht zu vermeiden.
- Der Passagier verpflichtet sich, auf einfache Anfrage und unverzüglich dem Beförderer, den Offizieren der Besatzung sowie den Zoll-, Gesundheits- und/oder Verwaltungsbehörden der Anlaufhäfen oder des Registrierungslandes des Schiffes freien Zugang zu seiner Kabine, seinem Gepäck und seinen persönlichen Gegenständen zu gewähren.
10. Haftung des Beförderers
- Der Beförderer haftet für Schäden an Passagieren gemäß den Bestimmungen und Haftungsbeschränkungen der folgenden Texte, entsprechend ihren jeweiligen Anwendungsbereichen, nämlich den Artikeln L.5421-1 bis L.5421-8 des Transportgesetzes und der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Wenn diese Verordnung anwendbar ist, betragen die Haftungsbeschränkungen, von denen der Beförderer für Tod oder Körperverletzung profitiert, 400.000 € pro Passagier und Ereignis.
- Der Beförderer haftet für Schäden am Gepäck gemäß den Bestimmungen und Haftungsbeschränkungen der folgenden Texte, entsprechend ihren jeweiligen Anwendungsbereichen, nämlich den Artikeln L. 5421-9 bis L.5421-12 des Transportgesetzes, dem Dekret Nr. 67-268 vom 23. März 1967, geändert durch das Dekret Nr. 86-1065 vom 24. September 1986, und der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Wenn diese Verordnung anwendbar ist, beträgt die maximale Entschädigung, die der Beförderer für Verlust oder Beschädigung des Gepäcks schuldet, 2.250 € pro Passagier und Beförderung, wobei in jedem Fall ein Selbstbehalt von 149 € pro Passagier angewendet wird. Wenn die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 nicht anwendbar ist, beträgt die maximale Entschädigung, die der Beförderer für Verlust oder Beschädigung des Gepäcks schuldet, 1.520 € pro Passagier und Beförderung.
- Der Beförderer profitiert in jedem Fall von den Haftungsbeschränkungen, die im internationalen Londoner Übereinkommen vom 19. November 1976, geändert durch das Protokoll von 1996, enthalten sind und die Vorrang vor jeder anderen Begrenzung haben, die durch einen Text festgelegt wird, der keine zwingende Anwendung findet.
Wenn einem Passagier die Einschiffung an Bord des Schiffes aufgrund seines eigenen Verhaltens verweigert wird – auch nach oder während eines Zwischenstopps – haften weder der Beförderer noch der Kapitän des Schiffes oder die Besatzung in irgendeiner Weise.
Der Beförderer haftet in keinem Fall für (i) Körper-, Sach- oder immaterielle Schäden und/oder (ii) Schäden, die sich aus der Unterbrechung und/oder Änderung der Reise aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt* ergeben, wie Kriege, Blockaden, Unruhen, Streiks, Arbeitskämpfe, Piraterie- oder Terrorakte, Epidemien oder Quarantänen, Naturkatastrophen, nukleare Fusion, Spaltung oder Verschmutzung oder Explosion oder deren Folgen, Schließung des Abfahrts-, Anlauf- oder Zielhafens; Inhaftierung, Beschlagnahme oder Einziehung des Schiffes aus irgendeinem Grund, Nutzung des Schiffes für spezielle staatliche Bedürfnisse oder durch die bloße Androhung der oben genannten Ereignisse.
- Im Falle einer Entscheidung des Reeders zur Stornierung, Unterbrechung oder Änderung der Kreuzfahrt aus Gründen höherer Gewalt würde dieser den Betrag der vom Passagier gezahlten und nicht erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstatten. Der Reeder hat keine Verpflichtung zur Bereitstellung eines Ersatzschiffes oder einer Ersatzunterkunft, keiner weiteren Rückerstattung, Rückführung oder Entschädigung jeglicher Art, insbesondere für die Kosten für Unterkunft, Transport und Rückkehr vom Ausschiffungshafen zum Wohnort der Passagiere. Im Falle einer Umleitung aus Sicherheitsgründen auf Anordnung der Seebehörden leistet der Reeder keine Rückerstattung.
*Fälle höherer Gewalt : Als solche gelten, ohne dass diese Liste erschöpfend ist: Handlungen, Ereignisse, Nichtereignisse, Unfälle, „höhere Gewalt“ („Actes de Dieu“)... außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Reeders, einschließlich externer Streiks, Aussperrungen oder anderer Arbeitskämpfe, Demonstrationen, Unruhen, Blockaden, Invasionen, Kriege, Feuer, Explosionen, Sabotage, erhebliche Wetterprobleme, Kollisionen, Strandungen, staatliche Handlungen oder Vorschriften (einschließlich Mitteilungen des Außenministeriums oder einer gleichwertigen Stelle des sendenden oder empfangenden Landes, die die Aussetzung des Ziels anordnen), größere technische Ausfälle, schwere Krankheiten, Epidemien oder die eine Umleitung während der Nutzungsdauer erfordern. Die internationale Seeschifffahrtsvorschrift schreibt Hilfe und Rettung auf See vor.
Der Passagier verpflichtet sich, die notwendigen Rettungseinsätze und alle daraus resultierenden Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten zu dulden. Der Kapitän ist alleiniger Richter über die zu treffenden Entscheidungen.
- Der Beförderer haftet auch nicht für Schäden, die durch die freiwillige Teilnahme des Reisenden an einer Schlägerei oder durch eine gefährliche Aktivität/Aktion verursacht werden, die nicht zur Rettung menschlichen Lebens notwendig ist.
- Nicht abgeholtes Gepäck bei Ankunft des Schiffes verbleibt im Hafen auf Kosten und Risiko des Passagiers.
- Sofern keine spezifische schriftliche vertragliche Vereinbarung vorliegt, werden der Transport zum Abfahrtshafen, die Wassersportaktivitäten und das Tauchen vom Bord aus, die Landausflüge, einschließlich gegebenenfalls Hotelreservierungen, Restaurantreservierungen, geführte Touren, auch wenn sie vom Schiff aus gebucht werden, von unabhängigen Dienstleistern erbracht, die weder Vertreter noch Angestellte des Beförderers sind. Die Passagiere nutzen diese Dienstleistungen und üben alle Aktivitäten auf eigene Gefahr aus. Insbesondere liegt es in der Verantwortung der Passagiere, sich von ihrer körperlichen Eignung zur Ausübung jeglicher sportlicher Aktivität vom Schiff aus, auch an Ankerplätzen und bei Ausflügen wie Schwimmen oder Schnorcheln, zu überzeugen. Der Reeder lehnt jede Verantwortung im Falle eines Unfalls ab, der sich aufgrund der Ausübung von Aktivitäten, Wasser- oder Landsportarten, die von den Passagieren während der Kreuzfahrt oder an Land während der Zwischenstopps ausgeübt werden, ereignet. In diesen Fällen muss der Passagier seine eigenen Versicherungen haben. Im Falle eines Unfalls, eines Fehlverhaltens des Passagiers, eines Verstoßes gegen lokale Regeln hat der Reeder keine Pflicht zur Unterstützung oder Rückführung, und die Folgen bleiben vollständig in der Verantwortung des betroffenen Passagiers.
- Im Allgemeinen übernimmt der Beförderer für diese Dienstleistungen keine Haftung und geht keine Verpflichtungen ein.
- Touristische Informationen und Ausflüge: Der Reeder und die Besatzung können manchmal Informationen über lokale Ausflugsmöglichkeiten bereitstellen, die von verschiedenen Drittanbietern von CATLANTE durchgeführt werden. Der Reeder übt keine Kontrolle über diese Anbieter aus, erhält von ihnen keine Vergütung und lehnt jede Verantwortung im Falle von Schwierigkeiten jeglicher Art ab. Der Reeder lehnt jede Verantwortung für Ereignisse an Land ab, insbesondere außerhalb der Überwachung durch die Besatzung. Die Besatzungen sprechen hauptsächlich Französisch, aber in einigen Destinationen verlangen lokale Vorschriften die Einstellung lokaler Besatzungen, die möglicherweise wenig oder kein Französisch sprechen.
- Jede Klage des Reisenden gegen den Beförderer verjährt nach 1 (einem) Jahr für Sachschäden und 2 (zwei) Jahren für Personenschäden, gerechnet ab dem Datum, an dem der Passagier ausgeschifft ist oder hätte ausschiffen sollen.
- Eventuelle Unfälle, die während der Kreuzfahrt auftreten, werden von der eigenen Haftpflichtversicherung des Reeders nur übernommen, wenn ein Fehler des Reeders vorliegt. In Ermangelung eines Fehlers, der den Unfall verursacht hat, ist nur die persönliche Versicherung des Passagiers betroffen.
- Der Reeder kann den Komfort der Passagiere bei schlechten Wetter- oder Navigationsbedingungen nicht garantieren. Schlechte Wetter- oder Navigationsbedingungen können zu Dieselgerüchen an Bord führen, für die der Reeder nicht verantwortlich gemacht werden kann.
- Der Beförderer haftet nicht für Schäden an Foto-, Telefon-, Elektronikgeräten und Kameras, die an Bord des Schiffes und seiner Beiboote oder während der Ein- und Ausschiffungsvorgänge verloren gehen oder beschädigt werden, noch für Schäden an Gegenständen, die ins Wasser fallen.
- Reiserouten: Die Reiserouten, Fahrzeiten und Zwischenstopps werden nur als Anhaltspunkt angegeben und können ohne vorherige Ankündigung aufgrund von insbesondere regulatorischen, technischen, Sicherheits- oder meteorologischen Notwendigkeiten geändert werden, um das Segeln unter unangenehmen Bedingungen so weit wie möglich zu vermeiden. Die als "am Kai" genannten Zwischenstopps können bei Anker erfolgen, wenn kein Hafenplatz verfügbar ist. Ebenso kann ein "am Ankerplatz" genannter Zwischenstopp durch "am Kai" ersetzt werden. Die Ein-/Ausschiffungen werden manchmal per Beiboot durchgeführt.
Die Fahrzeiten entsprechen normalen Seebedingungen. Die Navigation erfolgt vorrangig unter Segeln, außer in Fällen, in denen die Windrichtung, unzureichender Wind oder ein anderes maritimes oder meteorologisches Phänomen sowie jede Zeitnotwendigkeit die Verwendung der Motoren erfordern. Aus verschiedenen Gründen, einschließlich meteorologischer, kann die Reiseroute umgekehrt werden. Ebenso kann bei Kreuzfahrten von mehreren Wochen, die mehrere Routen kombinieren, die Reihenfolge der Zwischenstopps und Ankerplätze umgekehrt werden. Die in der Dokumentation enthaltenen Karten und Fotos sind nicht vertraglich bindend. Es gelten nur die im Vertrag genannten Elemente.
11. Verweigerung der Einschiffung, vorzeitige Ausschiffung
- Der Kapitän wird Passagiere, die nicht mit den Vorschriften der betroffenen Länder, den in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen angegebenen Einschränkungen, Kinder unter 6 Jahren, Personen, deren Behinderung bei der Buchung nicht gemeldet wurde, oder jeden Passagier, der sich weigert, die Sicherheitsanweisungen zu unterzeichnen oder die Zielgebietskosten zu bezahlen, die Einschiffung verweigern.
- Der Kapitän wird jeden Passagier ausschiffen, der die Sicherheitsregeln nicht beachtet oder dessen Verhalten die anderen Passagiere, die Besatzungsmitglieder oder das Schiff gefährden oder ernsthaft stören könnte oder dessen Gesundheitszustand ihm mit der Kreuzfahrt unvereinbar erscheint. Die Tatsache, dass die Besatzung eine mögliche gesundheitliche Unvereinbarkeit nicht sofort erkennt, impliziert keine Anerkennung ihrer Akzeptanz.
- Im Falle der Nicht-Einschiffung oder Ausschiffung von Passagieren, auf deren Initiative, auf die des Kapitäns oder der lokalen Behörden, aus welchem Grund auch immer: Transportverzögerung, Nichteinhaltung der Reisedokumente, persönliche Bequemlichkeit, Gesundheit, Eignung, Verhalten, illegale Handlungen usw., ist der Reeder zu keiner Unterstützung verpflichtet und übernimmt keine Kosten (Unterkunft, Rückführung, Geldstrafen, Rechtshilfe, medizinische Kosten usw.). In den zuvor genannten Fällen wird keine Rückerstattung oder Preisminderung gewährt.
- Eventuelle Kosten für die Rückführung oder Unterkunft von Passagieren, die aus irgendeinem Grund vorzeitig ausschiffen, Honorare und Interventionskosten an Bord oder an Land von Gesundheits- oder Assistenzfachkräften, die Passagiere betreffen, Geldstrafen, Gerichts- und Assistenzkosten, Strafen, diverse Kosten, die den Passagieren aufgrund ihres Verhaltens entstehen, gehen ausschließlich zu Lasten der betroffenen Passagiere.
12. Persönliche Daten
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz personenbezogener Daten hat der Passagier ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung oder das Recht, nicht Gegenstand einer automatisierten Einzelentscheidung einschließlich Profiling zu sein, in Bezug auf die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die CATLANTE, als Verantwortlicher der Verarbeitung, für die Zwecke ihrer Geschäftstätigkeit und die Erbringung der von ihr angebotenen Beförderungsdienstleistungen erheben kann. Um seine Rechte in Bezug auf seine persönlichen Daten zu erfahren oder auszuüben, kann der Passagier den Datenschutzbeauftragten dpo@catlante.com kontaktieren oder die Datenschutzrichtlinie von CATLANTE auf der Website einsehen.
Telefongespräche können aufgezeichnet werden, um die Servicequalität, die Schulung der Mitarbeiter von CATLANTE und die Fallverfolgung zu gewährleisten. Durch die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erklären Sie sich damit einverstanden, Angebote zu erhalten, die Sie über die Dienstleistungen des Reeders informieren. Sie können jederzeit verlangen, keine Angebote mehr zu erhalten oder die Aufzeichnungen zu löschen.
13. Beschwerden - Anwendbares Recht:
Die AGB und der Vertrag sowie deren eventuelle Folgen unterliegen dem französischen Recht. Sollte eine der Klauseln des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund für nicht anwendbar erklärt oder ungültig werden, berührt diese Ungültigkeit oder Nichtanwendbarkeit nicht die Anwendung oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Der Passagier wird gebeten, seine schriftliche Beschwerde per Brief oder E-Mail mit Empfangsbestätigung innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ausschiffung an den Beförderer zu senden.
Wenn der Passagier innerhalb von 60 Tagen keine Antwort erhält oder mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden ist, kann er kostenlos und innerhalb eines Jahres nach seiner Ausschiffung die folgende Stelle anrufen :
Die MTV - MÉDIATION DU TOURISME ET DES VOYAGES (SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR TOURISMUS UND REISEN) - BP 80 303 - 75 823 Paris Cedex 17 und Website: https://www.mtv.travel/
Besondere Bedingungen
1. Je nach Reiseziel und gemäß den Vorschriften dürfen die Catlante 600, 620, 720 und NEO 14 Passagiere an Bord nehmen.
2. Besatzungen: Außerhalb der EU-Ziele sind die Besatzungen in der Regel lokal und verfügen über Qualifikationen, die den jeweiligen lokalen Vorschriften entsprechen. Es ist möglich, dass sie nicht französischsprachig sind.
3. Exklusiv reservierte Schiffe: Die vertraglichen Tarife entsprechen der im Vertrag beschriebenen Leistung. Jede wesentliche Änderung, einschließlich der Reiseroute, die auf Wunsch der Passagiere vom Reeder schriftlich akzeptiert wird, führt zu einer Anpassung des Kreuzfahrtpreises. Ein Schiff gilt nur dann als exklusiv reserviert, wenn die Passagiere den Tarif für die gesamte Kapazität des Schiffes entrichtet haben, wie auf den verschiedenen Websites und Dokumenten angegeben. Zum Beispiel: Catlante 600, 620, 720 und NEO, Kapazität 12 Passagiere – ein möglicher 13. und 14. Passagier wird zusätzlich berechnet; Lagoon 450, Kapazität 8 Passagiere.
4. Schiffe mit auf den Kapitän beschränkter Besatzung: Die Mahlzeiten werden von den Passagieren selbst zubereitet. Die Leistung beschränkt sich auf die Bereitstellung von Lebensmitteln und Getränken: frische Produkte, Konserven, Tiefkühlwaren, nicht ausschließlich lokale Produkte. Der Kapitän übernimmt die Segel- und Anlegemanöver mit Unterstützung der Passagiere.
5. Seychellen: Importbeschränkungen können zu gewissen Engpässen im Bereich Hotellerie und Gastronomie führen. An Bord wird kein WLAN zur Verfügung gestellt.
Reisen mit Catlante Catamarans
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Die Ruhe
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von hoher Qualität
Französische Flagge,
französischsprachige Besatzungen
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